Nebenklage

LUCAS - Rechtsanwälte - Nebenklage

Wer als Opfer einer Straftat das erste Mal im Leben Kontakt zur Justiz hat, fühlt sich mit seinen Ängsten, Nöten und Sorgen oft alleine gelassen. In den meisten Fällen ist für die Betroffenen nicht nur die Tat selbst sehr belastend, sondern auch das, was darauf folgt: Die polizeilichen Ermittlungen und das Strafverfahren.

Längst müssen Opfer die Situation, in welche sie durch die Straftat eines anderen gebracht worden sind, nicht mehr einfach hinnehmen. Denn die Rechte von Opfern und ihren Hinterbliebenen werden seit Einführung des Rechtsinstituts der Nebenklage kontinuierlich gestärkt. Wurden Opfer vor der Reform einzig als Zeugen im Strafprozess vorgeladen, so kommt ihnen heute nicht mehr allein die Rolle eines lediglich zwangsweise passiven Prozessbeobachters zu. Sie können vielmehr eigene Rechte geltend machen, Schutz und Hilfe in Anspruch nehmen und sich am Strafprozess beteiligen. Opfer haben das Recht, sich mit Fragen und Anträgen in die Hauptverhandlung einzubringen, Stellung zu beziehen und nach Abschluss der Beweisaufnahme einen Schlussvortrag zu halten. Denn Opfer und ihre Hinterbliebenen haben Fragen, sie wollen Tat und Täter kennen, möchten als Hinterbliebene bei Tötungsdelikten vielleicht wenigstens nachvollziehen können, wie sehr und wie lange die getötete Person hatte leiden müssen und so vieles mehr. Die Erfahrung zeigt, dass eine aktive Beteiligung am Strafverfahren auch einen Beitrag dazu leisten kann, mit den Folgen der Tat besser umgehen zu können.

Wir helfen Betroffenen und Hinterbliebenen dabei, sich in der für sie ungewohnten und belastenden Situation eines Strafverfahrens besser zurecht zu finden, Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu finden und ihre zahlreichen Rechte im Strafprozess zu nutzen.

In den letzten Jahren haben wir uns in zahlreichen Prozessen als Nebenklägervertreter für Opfer und Hinterbliebene eingesetzt, in Großprozessen bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten genauso wie in Verfahren bei Amts- und Schöffengerichten. Und immer haben wir denselben Auftrag, nämlich die Rechte der Opfer und Hinterbliebenen zu stärken, hierfür im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bedingungslos einzustehen und dabei einen persönlichen, ganz individuellen Zuschnitt zu finden: was können wir für die Opfer und Hinterbliebenen in einem Strafverfahren erreichen? Welches Ziel sollen wir im konkreten Fall verfolgen? Wie können wir Opfern und Hinterbliebenen dabei den Prozess möglichst erträglich gestalten? Das Augenmerk kann auf die Vorbereitung einer Schadenersatzklage gerichtet sein, auf die Aufklärung der Tat und ihrer genauen Abläufe oder die Rehabilitierung des Opfers und damit die Stärkung seines Ansehens in der Gesellschaft, um nur einige Beispiele aufzuzählen. Dabei ist uns sehr bewusst: Opfer und Hinterbliebene fühlen unterschiedlich, erleben vergleichbare Situationen anders, verarbeiten Geschehenes höchst individuell. Unser Anspruch ist es, genau hierauf mit all unserem juristischen Wissen einzugehen.

Dass wir neben Opfervertretungen auch Verteidigungen übernehmen, ist kein Widerspruch. Im Gegenteil: Dieser Umstand bietet eine wertvolle Chance. Denn durch unsere zahlreichen Vertretungen in (Kapital-) Strafverfahren sowohl als Verteidiger als auch als Nebenklägervertreter kennen wir die Gegenseite, sprich Verteidigerstrategien einschätzen und daher regelmäßig einen Schritt schneller sein. Zu erkennen, welche Anträge der Verteidigung ernst zu nehmen sind und welche Weichen damit gestellt werden sollen, ist wesentlich, um richtig reagieren und handeln zu können. Nur so ist unseres Erachtens eine unaufgeregte, zielorientierte Vertretung von Opfern möglich.

Vielen Opfern schwerer Straftaten und ihren Angehörigen ist oft unbekannt, dass sie gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der anwaltlichen Kosten haben.

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