Kanzlei

Sie haben Rechte.

Als Fachanwälte für Strafrecht haben wir es uns zur Aufgabe gemacht,
uns für Ihre Rechte im Strafverfahren bedingungslos einzusetzen.

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Maßgeschneiderte Verteidigung

Die Wege zu einem erfolgreichen Verfahrensausgang können sehr unterschiedlich verlaufen. Geht es um eine milde Strafe, eine Bewährungsstrafe, eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch? Entscheidend ist immer die individuelle, auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittene Strategie. Sie kann Rechtsgespräche im Vorfeld gebieten genauso wie Vorbereitungen eines sogenannten „Deals“ oder eine rein streitige Führung des Strafprozesses.

Wir verteidigen Sie in allen Abschnitten des Strafverfahrens: im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, im Hauptverfahren vor Gericht, im Berufungs- und Revisionsverfahren wie auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens in der Strafvollstreckung sowie im Straf- und Maßregelvollzug.

Respekt, aber keine falsch verstandene Ehrfurcht vor den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind die Grundlage, um in jeder Situation des Strafverfahrens die richtigen Weichenstellungen vornehmen zu können, durch zielgerichtete Fragen an Zeugen und Sachverständige, durch Anträge und durch Prozesserklärungen.




SIE STECKEN IN SCHWIERIGKEITEN?

Wir leisten Erste Hilfe




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Diskret und Medienerprobt

Diskretion ist oberstes Gebot. Die meisten Mandanten wünschen eine möglichst geräuschlose Erledigung ihres Verfahrens unter Vermeidung öffentlichkeitswirksamer Aufmerksamkeit.

Viele (Groß-)Verfahren ziehen dennoch ein oft kaum überschaubares Medieninteresse mit sich. Gleiches gilt, wenn die angeklagte Person ohnehin einen gewissen Bekanntheitsgrad hat, sei es durch Film oder Fernsehen oder aufgrund ihrer bedeutsamen beruflichen Stellung. Hier reicht es längst nicht mehr aus, „nur“ gut zu verteidigen. Der Schaden, den vorverurteilende Medienberichterstattung im „Gerichtssaal der öffentlichen Meinungsbildung“ anrichten kann, ist oft schwerwiegender, als das Urteil selbst; sogar ein Freispruch kann die private und berufliche Demontage oftmals nicht verhindern. Umso entscheidender ist der besonnene, „verhandlungssichere“ Umgang mit den Medien und ihren Vertretern. In einer solchen Konstellation kann es im Interesse des Mandanten geboten sein , gezielt den Kontakt zu den Medien und zur Presse zu suchen. Unser umfangreiches Netzwerk ist dann von großem Wert. Ein Anwalt ist in solchen Fällen nicht nur Verteidiger oder Nebenklägervertreter; er ist auch Berater und Vermittler.

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Bedingungsloser Einsatz für Ihre Rechte

Seit vielen Jahren übernehmen wir in unserer Kanzlei nicht nur Verteidigungen, sondern auch Opfer- bzw. Nebenklägervertretungen. Durch unsere langjährige Erfahrung in (Kapital-) Strafprozessen sowohl als Verteidiger als auch als Nebenklägervertreter kennen wir beide Seiten, was von unschätzbarem Wert ist, um effektiv den Mandantenauftrag umsetzen zu können.

Wir verteidigen außerdem in allen Haftsachen, so in Untersuchungshaft-, Unterbringungs-, Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsangelegenheiten.

Gerne werden wir für Sie auch beratend tätig, wenn es zum Beispiel darum geht, in einem bereits laufenden Verfahren eine zweite Expertenmeinung einzuholen.

Sie haben Rechte... - Ihre Rechte sind unser Auftrag.